








:: Angelschein ::
Für das Angeln in allen dänischen Gewässern benötigt man - neben der Angelausrüstung
- den staatlichen Angelschein (“Fisketegn”).
Im Gegensatz zu Deutschland bedarf es keiner Prüfung, man kann ihn in jedem Postamt
kaufen. Dort liegt er als Überweisungschein aus, man füllt einfach seinen Namen ein
und veranlasst die Überweisung, die Quittung ist der Angelschein. Man kann ihn auch
Online beziehen, z. B. unter der Adresse https://www.fisketegn.dk/fisketegn/common/frontPageShow.jsp
Der Angelschein kostet DKK 125 (ca. EUR 17,-) für ein ganzes Jahr, Dkk 90,- für
eine Woche oder DKK 30,- für einen Tag. Für Kinder/Jugendliche unter 18 Jahren bzw.
für Senioren über 67 Jahren ist das Angeln frei!
Wenn man nur im Meer angeln will (vom Boot oder von der Küste), ist dieser Angelschein
ausreichend (auch in Fjorden), für Süsswasser benötigt man eine zusätzliche Tageskarte,
die man Gewässer-spezifisch erwerben muss. Diese sind über lokale Angelvereine oder
Angelgeschäfte erhältlich, können aber oft auch in Tankstellen oder anderen Geschäften
in der Nähe erworben werden (Tageskarten kosten in der Regel zwischen DKK 25,- und
100,- am Tag). Tageskarten für eine Reihe von Gewässern können auch online gekauft
werden (http://www.dagkort.dk/ , in deutscher Sprache).
Wer Mitglied in userem Klub wird, hat gratis Zugang zu den meisten Seen und Bächen
auf Seeland, sowie zu vielen Booten (sowohl für Seen, als auch fürs Meer. Bei Interesse:
schreibt mir eine mail!
:: Schutzgebiete im Meer ::
In einer Entfernung von weniger als 500 m von der Mündung von Wasserläufen und Binnengewässern
(mit mehr als 1 m Breite) ins Meer darf nicht gefischt werden. Vor diesem halbkreisförmigen
Schutzgebiet darf in einer "Durchgangszone" seewärts vor der Mündung nicht gefischt
werden. Diese Durchgangszone ist 500 m breit und an der schmalsten Stelle (in der
Mitte ) 100 m tief.
Eine Übersicht über alle dänischen Küst-Schutzgebiete findet man hier: http://fredning.fd.dk/
:: Schutzgebiete in Seen ::
In Seen ist das Angeln innerhalb einer Entfernung von 50 m von der Mündung bzw.
dem Auslauf von Wasserläufen verboten, falls diese über 1 m breit sind. Das Angeln
ist ebenfalls in einer Entfernung von 50 m vom Durchlauf durch Brücken und Dämme
verboten. Diese Bestimmungen gelten nicht für Seen von unter 10 ha.
:: Schleppangel ::
Regeln für das Angeln mit der Schleppangel kann man hier nachlesen.
35,5 cm (Salzwasser)
45 cm (Süsswasser)
40 cm (Nordsee)
35 cm (Ostsee)
40 cm (Süsswasser)
60 cm (Salzwasser)
30 cm (Nordsee)
20 cm (Ostsee)
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